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Nach Aus für Roa­ming-Gebüh­ren: Im Por­tu­gal-Urlaub die­ses beachten!

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Die mobi­le Kom­mu­ni­ka­ti­on im Por­tu­gal- bzw. Algar­ve-Urlaub ist für EU-Bür­ger jetzt end­lich bil­li­ger gewor­den. Seit dem 15. Juni sind die Roa­ming-Gebüh­ren für das Durch­lei­ten von Han­dy­ge­sprä­chen, Nach­rich­ten und Daten ins jewei­li­ge Hei­mat­land weg­ge­fal­len. Tele­fo­na­te, SMS und mobi­les Netz kos­ten für Por­tu­gal-Tou­ris­ten aus Deutsch­land und Öster­reich sowie den ande­ren EU-Län­dern nun genau­so viel wie daheim. Da die Schweiz kein Mit­glied der Euro­päi­schen Uni­on ist, kön­nen für Por­tu­gal-Urlau­ber aus der Eid­ge­nos­sen­schaft die zusätz­li­chen Gebüh­ren auch wei­ter­hin anfallen. 

Mobil­kom­mu­ni­ka­ti­on für Por­tu­gal-Rei­sen­de aus EU-Län­dern billiger

Infografik EU-Kommission zum Sinken der Roaming-Gebühren seit 2007
In den ver­gan­ge­nen Jah­ren waren die Roa­ming-Gebüh­ren für Tele­fo­na­te, SMS und Inter­net-Sur­fen bereits deut­lich gesun­ken. Info­gra­fik: EU-Kommission

Jean-Clau­de Jun­cker, Prä­si­dent der EU-Kom­mis­si­on, wer­te­te die Abschaf­fung der Roa­ming­ge­büh­ren als „einen der größ­ten und offen­sicht­lichs­ten Erfol­ge der Euro­päi­schen Uni­on". Die Kom­mis­si­on setz­te nach rund zehn­jäh­ri­gen Anstren­gun­gen durch, dass Gesprächs-Minu­ten, Kurz­mit­tei­lun­gen und Daten­vo­lu­mi­na, die im EU-Aus­land anfal­len, nach dem natio­na­len Tarif abge­rech­net oder von dem natio­na­len Gut­ha­ben abge­zo­gen wer­den – genau­so wie im Hei­mat­land. Auch inter­na­tio­na­le Anru­fe auf Rei­sen fal­len unter die neue Ver­ord­nung, d.h. wenn Tou­ris­ten in Por­tu­gal Urlaub machen und dort bei­spiels­wei­se ihr Hotel anru­fen, fal­len kei­ne zusätz­li­chen Kos­ten an.

Wo außer in Por­tu­gal gel­ten die neu­en Roaming-Regeln? 

Die neu­en Roa­ming-Regeln gel­ten außer in Por­tu­gal in allen ande­ren 27 Län­dern der EU: Bel­gi­en, Bul­ga­ri­en, Däne­mark, Deutsch­land, Est­land, Finn­land, Frank­reich, Grie­chen­land, Irland, Ita­li­en, Kroa­ti­en, Lett­land, Litau­en, Luxem­burg, Mal­ta, Nie­der­lan­de, Öster­reich, Polen, Rumä­ni­en, Schwe­den, Slo­wa­kei, Slo­we­ni­en, Spa­ni­en, Tsche­chi­sche Repu­blik, Ungarn, Ver­ei­nig­tes König­reich und Zypern. In den Län­dern des Euro­päi­schen Wirt­schafts­raums (Island, Liech­ten­stein, Nor­we­gen) wird Roa­ming zu Inlands­prei­sen kurz nach dem 15. Juni eingeführt.

Aber Ach­tung! Auf Kreuz­fahrt­schif­fen, Fäh­ren und in Flug­zeu­gen gel­ten die Rege­lun­gen der euro­päi­schen Roa­ming-Ver­ord­nung nicht. Denn dort erfolgt die Ver­bin­dung über Satel­lit. Umso mehr soll­ten die Pas­sa­gie­re sorg­fäl­tig prü­fen, wel­che Kos­ten­fol­gen wel­che Art von Mobil­kom­mu­ni­ka­ti­on auf die­sen Ver­kehrs­mit­teln hat.

Jüngst hat zum Bei­spiel der Kreuz­fahrt­ver­an­stal­ter TUI Crui­ses die Aus­wahl der Inter­net-Tari­fe auf sei­ner "Mein Schiff"-Flotte erwei­tert: Damit Gäs­te ihre Rei­se-Erin­ne­run­gen tei­len oder mit Fami­lie und Bekann­ten zu Hau­se tele­fo­nie­ren kön­nen, gibt es jetzt vier Volu­men­ta­ri­fe und drei Tages­ta­ri­fe. Die Daten­vo­lu­mi­na ran­gie­ren zwi­schen 75 MB und 6 GB. Wer sei­ne Urlaubs­er­leb­nis­se auf See in  sozia­len Netz­wer­ken sofort mit ande­ren tei­len möch­te, kann exklu­siv auf "Mein Schiff 6" einen Social Media-Tarif nut­zen – pro Tag oder für die gesam­te Rei­se. In dem Test-Ange­bot des Ver­an­stal­ters ent­hal­ten ist die Nut­zung eines umfang­rei­chen Port­fo­li­os an sozia­len Netz­wer­ken,  wie Face­book (ohne Video), Face­book Mes­sen­ger, Goog­le+, Insta­gram, Lin­ke­dIn, Pin­te­rest, Tumb­lr, Twit­ter, Snap­chat, Whats­App (nur Nach­rich­ten), Xing und Sky­pe (nur Nach­rich­ten ohne Telefonie).

Was regelt die neue Roa­ming-Ver­ord­nung der EU?

Ein kur­zer Anruf daheim, die neu­es­ten Urlaubs­fo­tos per Whats­App oder Face­book Mes­sen­ger – das geht jetzt ohne Zusatz­kos­ten. Nach der EU-Ver­ord­nung dür­fen die Anbie­ter grund­sätz­lich kei­ne Roa­ming-Auf­schlä­ge mehr erhe­ben. Das bedeu­tet: Im EU-Aus­land, etwa in Por­tu­gal, gel­ten die glei­chen Prei­se fürs Tele­fo­nie­ren, SMS-Schrei­ben und Sur­fen wie z.B. daheim in Deutsch­land und Öster­reich. Ein­be­zo­gen ist auch das, was die Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons-Anbie­ter meis­tens "Flat­rate" nen­nen. Tat­säch­lich han­delt es sich meist um Inklu­siv-Rege­lun­gen, also bei­spiels­wei­se 300 freie Gesprächs­mi­nu­ten oder 300 freie SMS pro Monat. Die­se kön­nen eben­falls im Aus­land ohne Zusatz­kos­ten genutzt wer­den. Prin­zi­pi­ell gilt das auch für die mobi­le Daten­kom­mu­ni­ka­ti­on im Netz. Ist im Tarif also ein Giga­byte Daten­vo­lu­men ein­ge­schlos­sen, ist das auch im Aus­land so. Wenn das Volu­men ver­braucht ist, wird meist die Geschwin­dig­keit gedros­selt – genau­so wie zu Hause.

Für wen gilt die neue Roaming-Regelung? 

Die neue Roa­ming-Rege­lung gilt für alle Bür­ger in der EU dann, wenn die Nut­zer mehr Zeit zu Hau­se ver­brin­gen als im Aus­land, also zum Bei­spiel in Por­tu­gal, oder ihr Han­dy mehr zu Hau­se nut­zen als auf grenz­über­schrei­ten­den Rei­sen. Dann steht ihnen bei allen Rei­sen inner­halb der EU Roa­ming zu Inlands­prei­sen zur Ver­fü­gung. Dies wird als „ange­mes­se­ne Nut­zung“ (fair use) der Roa­ming-Diens­te angesehen.

Sind Aus­nah­men zu beachten?

Ja, denn nicht immer heißt es im mobi­len Netz "Roam like at home“. Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons-Anbie­ter kön­nen bei­spiels­wei­se das Daten­vo­lu­men deckeln, als eine Ober­gren­ze fest­le­gen. Für den, der etwa eine "ech­te" Breit­band-Flat­rate ohne jeg­li­che Volu­men­be­gren­zung hat, wird wohl ab einem bestimm­ten Ver­brauch Schluss sein mit dem Sur­fen im Aus­land. Auf jeden Fall muss der Anbie­ter die Ober­gren­ze mitteilen.

Wer mehr ver­braucht, muss auch mehr zah­len. Fürs mobi­le Netz liegt die Ober­gren­ze der­zeit bei 7,70 Euro pro Giga­byte (GB) plus Mehr­wert­steu­er. Schritt­wei­se wird die­ser Auf­schlag bis auf 2,50 Euro pro GB ab 2022 abge­senkt wer­den. Sicher­heits­hal­ber soll­ten des­halb auch Por­tu­gal-Urlau­ber auf jeden Fall vor ihrer Rei­se die genau­en Kon­di­tio­nen im Ver­trag nach­le­sen. Gege­be­nen­falls emp­fiehlt es sich, beim Anbie­ter nachzufragen.

Datenvolumen in Mobilfunkmärkten der EU
Nord-Süd-Gefäl­le: In Por­tu­gal bekom­men Mobil­funk-Kun­den für 30 Euro sehr wenig Daten­vo­lu­men – wich­tig bei der Ent­schei­dung für einen Neu­ver­trag nach dem Weg­fall der Roa­ming-Gebüh­ren. Info­gra­fik: Digi­tal Fuel Monitor/Orange

Wer glaubt, sich zum Bei­spiel wäh­rend des Urlaubs an der Algar­ve ggf. einen güns­ti­ge­ren Tarif kau­fen und damit nur daheim in Deutsch­land tele­fo­nie­ren zu kön­nen, der täuscht sich. Denn einer­seits ist frag­lich, ob ein por­tu­gie­si­scher Anbie­ter genü­gend güns­ti­ge Bedin­gun­gen offe­riert. Zudem haben die Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons-Unter­neh­men das Recht, das Mobil­funk­ver­hal­ten über die letz­ten vier Mona­te zu beob­ach­ten. Soll­te der Kun­de mehr Mobil­funk­diens­te im Aus­land genutzt haben, kann der Anbie­ter nach einer War­nung Auf­schlä­ge erhe­ben. Die genaue Aus­ge­stal­tung der "Fair Use"-Politik im gesetz­li­chen Rah­men liegt bei den Anbie­tern. Vor allem bei Neu­ver­trä­gen soll­te also jeder Kun­de auf das Klein­ge­druck­te achten.

Roa­ming-Frei­heit auch für Anru­fe ins Ausland?

Gesprä­che von Deutsch­land, Öster­reich oder den ande­ren 26 EU-Staa­ten ins Aus­land, z.B. nach Por­tu­gal, kos­ten so viel wie zuvor. Wer bei­spiels­wei­se mit deut­schem Ver­trag aus Deutsch­land an der Algar­ve anruft, zahlt mehr, als wenn er aus einem die­ser Län­der zu Hau­se anruft. Ver­brau­cher­schüt­zer bezeich­nen das als pro­ble­ma­tisch und paradox.

Fal­len Roa­ming-Kos­ten auch bei Pre­paid­kar­ten weg?

Ja, auch bei Pre­paid­kar­ten gilt die Regel: Tele­fo­nie­ren und Sur­fen im EU-Aus­land kos­tet neu­er­dings nicht mehr als zu Hau­se. Für sehr preis­wer­te Anbie­ter ohne Inklu­siv-Volu­men gilt aber eine Aus­nah­me. Zahlt der Kun­de für sei­ne ver­brauch­ten Daten weni­ger als 7,70 Euro, dann kann das Sur­fen für ihn im Aus­land teu­rer wer­den. Denn da der Pro­vi­der die­se Sum­me selbst an den aus­län­di­schen Netz­be­trei­ber zahlt, darf er sie auch vom Kun­den verlangen.

Wel­che Fol­gen könn­ten für por­tu­gie­si­sche Kun­den eintreten?

In Por­tu­gal sind Befürch­tun­gen laut gewor­den, das Aus für die Roa­ming-Gebüh­ren könn­te die natio­na­len Anbie­ter ver­lei­ten, die Ent­gel­te für Inlands­nut­zer zu erhö­hen. Weil sehr viel mehr EU-Bür­ger in Por­tu­gal Urlaub machen als Por­tu­gie­sen in den Mit­glieds­län­dern der Euro­päi­schen Uni­on, ver­schlech­tert sich für Unter­neh­men wie NOS, MEO und ande­re die Ertrags-Bilanz, sagen Exper­ten. Und wenn Urlau­ber aus den EU-Staa­ten wegen des Kos­ten-Vor­teils künf­tig mehr Daten­vo­lu­men im Por­tu­gal-Urlaub nutz­ten, müs­se die Infra­struk­tur dafür vor­be­rei­tet wer­den. Vor allem für die Spit­zen­be­las­tung in den Som­mer­mo­na­ten und in den Tou­ris­mus­zen­tren wie der Algar­ve dürf­ten hier beträcht­li­che Inves­ti­tio­nen in die Leis­tungs­fä­hig­keit des Mobil­funk-Sys­tems nötig werden.

Eine wei­te­re Her­aus­for­de­rung für die Anbie­ter könn­te das so genann­te „unech­te Roa­ming“ dar­stel­len. Hier­bei han­delt es sich um das Ver­hal­ten sol­cher Kun­den, die häu­fig zwi­schen zwei EU-Län­dern pen­deln und die Pau­schal­an­ge­bo­te für ihre Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on dort kau­fen, wo die­se für sie am bil­ligs­ten sind.

Wie umge­hen eini­ge Bil­lig­an­bie­ter die Roaming-Freiheit?

Eini­ge deut­sche Dis­count-Anbie­ter ver­su­chen offen­bar, die Frei­heit von Roa­ming-Gebüh­ren mit einer simp­len Maß­nah­me zu umge­hen. Sie bie­ten Ver­trä­ge an, die nur in Deutsch­land gel­ten. Dort heißt es dann im Klein­ge­druck­ten zum Bei­spiel: „Roa­ming ist in die­sem Tarif nicht mög­lich“. In sol­chen Fäl­len wählt sich das Smart­phone oder Han­dy gar nicht erst in ein aus­län­di­sches Netz ein. Ersatz­wei­se wer­den „inter­na­tio­na­le“ Tari­fe offe­riert. Die­se sind aller­dings teurer.

Was müs­sen Roa­ming-Nut­zer unternehmen? 

Nichts. Ihr Anbie­ter erhebt seit dem 15. Juni 2017 für das EU-Aus­land auto­ma­tisch kei­ne Auf­schlä­ge für das Roa­ming mehr. Die Anbie­ter wer­den ihre Kun­den über die Abschaf­fung der Roa­ming-Gebüh­ren, die Kon­se­quen­zen für den gewähl­ten Tarif sowie mög­li­che Anpas­sun­gen des Ver­trags unter­rich­ten. Der por­tu­gie­si­sche Tele­kom-Kon­zern NOS zum Bei­spiel infor­mier­te sei­ne Mobil­funk­kun­den am Mitt­woch, 7. Juni, per SMS über die Ver­än­de­run­gen. Über SMS-Kurz­mit­tei­lun­gen wer­den Mobil­funk-Kun­den auch wei­ter­hin infor­miert, wenn sie eine EU-Gren­ze über­schrei­ten, also das Roa­ming-Ver­fah­ren einsetzt.

Wel­che Kos­ten­er­spar­nis durch Weg­fall der Roaming-Gebühren?

Ersparnis für deutsche Mobilfunk-Kunden durch Wegfall der Roaming-Gebühren in der EU
So hoch wird der Kos­ten­vor­teil für deut­sche Mobil­funk-Kun­den geschätzt. Info­gra­fik: EU-Kommission

Men­schen, die in Deutsch­land leben, dürf­ten laut Berech­nung der EU-Kom­mis­si­on dank der neu­en Roa­ming-Regeln schät­zungs­wei­se 144 Euro pro Jahr spa­ren. Der Schät­zung zugrun­de liegt der durch­schnitt­li­che Ver­brauch im Inland im Jahr 2016 und das Rei­se­ver­hal­ten der Deut­schen. Dem­nach ver­brin­gen Deut­sche, die min­des­tens ein­mal im Jahr ver­rei­sen, fast 15 Tage in einem Mit­glieds­land der Euro­päi­schen Union.

Dank der Initia­ti­ve der EU-Kom­mis­si­on und enger Zusam­men­ar­beit mit euro­päi­schem Par­la­ment und Rat kam es dazu, dass seit 2007 die Roa­ming­ge­büh­ren für Anru­fe und SMS um mehr als 90 Pro­zent san­ken. Fürs Daten­roa­ming ermä­ßig­ten sie sich seit 2012 um 96 Prozent.

Auf den Weg­fall der Roa­ming-Zuschlä­ge haben sich vor allem die gro­ßen Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons-Dienst­leis­ter schon preis­lich ein­ge­stellt. Nicht weni­ge bie­ten schon seit län­ge­rer Zeit Tari­fe an, bei denen kei­ne Zusatz­ge­büh­ren fürs Roa­ming mehr anfal­len. Jetzt loh­nen sich sol­che Tari­fe prak­tisch nicht mehr, wer­den aber wei­ter bezahlt.

Wer­den Preis­er­hö­hun­gen ange­droht, soll­ten sich betrof­fe­ne Kun­den an ihre Tele­kom-Regu­lie­rungs­be­hör­de wen­den. In Deutsch­land ist dies die Bun­des­netz­ag­ent­zur (BNetzA). www.bundesnetzagentur.de . Die Behör­de will den Markt sorg­fäl­tig beob­ach­ten und Fäl­le genau über­prü­fen, in denen Roa­ming-Auf­schlä­ge ver­langt werden.

Spar-Tipp: Im Aus­land das WLAN in Hotels und Restau­rants nutzen

Grund­sätz­lich soll­te jeder genau prü­fen, ob er im Aus­land über­haupt viel in mobi­len Net­zen tele­fo­nie­ren will. Wer Daten­vo­lu­men spa­ren möch­te, kann z.B. auf das WLAN in Hotels oder Bars oder auf öffent­li­che Hot­spots aus­wei­chen. Auch an der Algar­ve wer­den sol­che WiFi-Hot­spots stän­dig aus­ge­baut. Mit Appli­ka­tio­nen wie Whats­App und Sky­pe oder Anwen­dun­gen wie Face­time auf dem iPho­ne kön­nen Tou­ris­ten Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge und Bekann­te kos­ten­frei auf dem Lau­fen­den halten.

Wei­ter­füh­ren­de Informationen 

Abschaf­fung der Roa­ming­ge­büh­ren in der EU: Gemein­sa­me Erklä­rung von drei EU-Organen

Ant­wor­ten auf häu­fig gestell­te Fra­gen über das Roa­ming zu Inlandspreisen

Ende der Roa­ming­ge­büh­ren – so funk­tio­niert das technisch

Hans-Joachim Allgaier
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Hans-Joachim Allgaier

Deutscher Journalist mit Know-how in Public Relations/Marketing/Corporate Communications - Portugal-/Algarve-/Alentejo-Liebhaber

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